Aktuelle Förderungen beim Kauf eines E-Bikes

Spezielle Förderprogramme ermöglichen beim Kauf eines E-Bikes deutliche finanzielle Einsparungen. Allen voran schreitet hierbei der Staat, der für privat genutzte Dienstfahrzeuge, zu denen auch Fahrräder und E-Bikes zählen, einen Steuererlass vorsieht. Doch nicht nur das Bundesfinanzministerium, sondern auch Städte und Länder belohnen die Nutzung eines E-Bikes. Wer von den neuen Verordnungen profitieren kann und worauf dabei zu achten ist, wollen wir nachfolgend erläutern.

 

Steuervorteile beim privat genutzten Dienst-E-Bike

Grundsätzlich unterscheidet der Staat zwischen E-Bikes, die vom Arbeitgeber gestellt werden, und E-Bikes, die per Gehaltsumwandlung sprich Leasing bezogen werden. Wird das E-Bike vom Arbeitgeber gestellt, muss die private Nutzung nicht versteuert werden. Dieser Passus gilt bis Ende 2030. Anders sieht es bei einem Erwerb des E-Bikes via Gehaltsumwandlung aus: Arbeitnehmer müssen hier den geldwerten Vorteil monatlich mit 0,25% versteuern – bisher lag der Satz bei 0,5%. Unabhängig vom Erwerb kann die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer bei der Steuererklärung mit 35 Cent abgerechnet werden.

Sonderabschreibung für E-Lastenräder

Für Selbstständige hält der Staat ebenfalls ein besonderes Bonbon bereit: Die  Sonderabschreibungen für E-Lastenräder mit einer Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm sowie  einem Transportvolumen über einem Kubikmeter. Neben der regulären AfA (Absetzung für Abnutzung) können bei diesen E-Bikes einmalig 50% der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung (Sonder-AfA) in Anspruch genommen werden. Diese für Selbstständige äußerst attraktive Regelung gilt ebenfalls bis Ende des Jahres 2030.

Zuschüsse der Länder für E-Lastenräder

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert mit der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ ebenfalls den Bereich der E-Mobilität. Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen werden beim Kauf eines Elektrolastenrades mit einer Kostenübernahme von 30% (maximal 3.000 Euro) unterstützt. Das Lastenrad muss gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal eingesetzt werden.

Das Land NRW unterstützt mit dem Programm "progres-Emissionsarme Mobilität" die Anschaffung eines E-Lastenrades. Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Städten mit NO² Grenzwertüberschreitung sowie Gewerbetreibende dürfen mit 30% Kostenübernahme rechnen (maximal 1.000 bzw. 2.100 Euro), Kommunen und kommunale Betriebe kommen sogar in den Genuss einer 60%igen Übernahme, der Maximalbetrag liegt hier bei 4.200 Euro.

Zuschüsse von Städten und Kommunen

Auch einzelne Städte halten spezielle Förderprogramme für E-Biker bereit. Die Stadt München beispielsweise fördert die Anschaffung eines Lastenpedelecs für Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Übernahme von 25% der Nettokosten, die maximale Fördersumme beträgt 1000 Euro. Ähnliche Programme bieten unter anderem auch die Städte Stuttgart, Tübingen, Pfaffenhofen, und Regensburg an.

Unterstützung durch die Stadtwerke

Eine weitere Möglichkeit Geld beim Kauf eines E-Bikes zu sparen bietet die Unterstützung durch diverse Stadtwerke oder Stromanbieter. So steuern die Stadtwerke Tübingen 100 Euro beim Kauf eines E-Bikes zu, wenn der Antragsteller einen TüStrom Bluegree-Tarif wählt oder bereits Ökostrom-Kunde ist. Stromkunden der FairEnergie können beim Kauf eines E-Bikes mit einem Förderbetrag von 120 Euro rechnen – dieser wird, aufgeteilt auf vier Jahre, mit der Turnusabrechnung verrechnet.

 

Stadt, Länder,Kommunen Zuschüsse Bedingungen Kategorie
Baden-Württemberg 30% (maximal 3.000 Euro) Für Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen E-Lastenräder
NRW 30% (maximal 1.000 bzw. 2.100 Euro) Für Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Städten mit NO² Grenzwertüberschreitung & Gewerbetreibende E-Lastenräder
NRW 60% (maximal 4.200 Euro) Kommunen und kommunale Betriebe E-Lastenräder
München 25% (maximal 1000 Euro) Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften E-Lastenräder

 

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